Eigenstromnutzung
Eigenverbrauchsvergütung

Der Eigenverbrauch des Stroms von Anlagen, die zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.3.2012 in Betrieb genommen wurden, wird vergütet. Eine Übergangsregelung erweitert diese Vergütung für bestimmte Anlagen bis zum 30.6.2012. Der Eigenverbrauch von Strom aus Anlagen, die vor diesem Zeitraum oder danach in Betrieb genommen wurden, wird nicht mehr vergütet. Dies hängt damit zusammen, dass der Eigenverbrauch während dieses Zeitraums gefördert werden sollte, um ihn attraktiver zu machen. Heute müssen die Vorteile des Eigenverbrauchs nicht mehr beworben werden. Bei regulären Strompreisen vom Netzbetreiber, die über 20 Cent/kWh liegen, rentiert es sich, den selbst produzierten Strom auch selbst zu verbrauchen und somit die stetig steigenden Preise des Netzbetreibers zu umgehen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch
Seit dem 1.4.2012 (Übergangsregelung bis 30.6.2012) wird selbst verbrauchter Strom nicht mehr vergütet. Der Eigenverbrauch ist jedoch weiterhin möglich. Der selbstproduzierte Strom darf allerdings nicht durch das öffentliche Netz geleitet werden. So ist es auch möglich, dass der selbstproduzierte Strom von Dritten, die in unmittelbarer Nähe zur Anlage wohnen, als Eigenverbrauch genutzt wird. Auch hier ist die Voraussetzung, dass der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird. Wird in diesem Fall das öffentliche Netz genutzt, gelten strenge Vorgaben nach dem EEG. Weitere Informationen liefert die Clearingstelle des EEG.
Steuerregelungen beim Eigenverbrauch
Steuerlich ist ein Anlagenbetreiber ein Unternehmer. Die Umsatzsteuer wird fällig. Auch auf den Eigenverbrauch wird die Umsatzsteuer berechnet, da der Anlagenbetreiber gesetzlich Strom in das öffentliche Netz einspeist und dann seinen Strom wieder vom öffentlichen Netz bezieht. Der Eigenverbrauch ist steuerrechtlich als Rücklieferung erfasst und wird als solche behandelt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Inselanlagen. Lassen Sie sich vom Steuerberater Ihres Vertrauens genau beraten.
Technik zur Optimierung des Eigenverbrauchs

Seit dem 1.4.2012 wird keine Eigenverbrauchsvergütung mehr bezahlt. Der Eigenverbrauch durch den Anlagenbetreiber und auch durch Dritte, die in unmittelbarer Nähe der Anlage wohnen, ist jedoch möglich, vorausgesetzt, der Strom wird nicht durch das öffentliche Netz durchgeleitet. Der Verbrauch des selbst erzeugten Stroms ist auch durch die Optimierung der Technik wesentlich attraktiver geworden als die Einspeisevergütung. Überschussstrom, der über den Eigenverbrauch hinausgeht und ins Netz eingespeist wird, wird weiterhin vergütet.
Durch Eigenverbrauchszähler wird genau kontrolliert, in welchem Rahmen Strom selbst verbraucht wurde. Hier werden i.d.R. Zweirichtungszähler am Netzverknüpfungspunkt angebracht, welche den Stromverlauf und die Menge kontrollieren und für den Verbraucher transparent machen. Diese Zähler sind für Kleinanlagen bis zu einer Nennleistung von 10 kWp empfehlenswert oder auch bei Anlagen, bei denen Zähler aus steuerrechtlichen Gründen notwendig sind. Anlagen zwischen 10 kWp und 1000 kWp Nennleistung benötigen einen zusätzlichen Erzeugungszähler, da diese Anlagen in das Marktintegrationsmodell fallen, welches eine nur 90%ige Vergütung der eingespeisten Energie vorsieht.
Weiterhin sind Solarstromspeicher in einer modernen und effizienten Anlage unabdingbar. Denn diese können den Eigenverbrauchsanteil erheblich steigern, indem sie Strom speichern, wenn er nicht vollständig direkt verbraucht wird und dann ausschütten, wenn nicht ausreichend Strom produziert wird, um den Energieverbrauch zu decken. Erst bei einem leeren Stromspeicher, wird Strom vom Netzbetreiber benötigt.
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