Behörden und Verwaltung
Genehmigungen
Berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer PV Anlage mögliche Sonderauflagen Ihrer Kommune. In vielen Bundesländern gelten PV Anlagen auf dem Dach oder auf Fassaden als bauliche Anlage und benötigen keine Genehmigung. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Sonderauflagen gibt es bei denkmalgeschützen Häusern und bei Freilandanlagen, da diese das Landschaftsbild beeinflussen. In manchen Fällen gibt es auch Einschränkungen durch örtliche Bebauungspläne, wo in der Bauordnung der Kommune festgelegt ist, unter welchen Konditionen Anlagen angebracht werden dürfen.
Die Verantwortung für die Anbringung einer PV-Anlage liegt beim Bauherrn. Dieser muss darauf achten, dass die Anlage die Statik des Hauses nicht beeinträchtigt und dass die Anlage keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Mit VOLTPOOL ist das alles für Sie kein Problem, denn wir sind rund um Ihre Anlage für Sie da!
Klären Sie mit Ihrer Gemeinde ab, wenn Sie einen Baum, der ein möglicher Schattenwerfer ist, fällen wollen. I.d.R. brauchen Sie bei Bäumen mit einem Stammdurchmesser ab 10 cm eine Genehmigung.
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